Kassenzuschuss für Brillengläser

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG)

 

Wir haben an dieser Stelle bereits im Februar über die Neuregelung des Heil- und Hilfsmittelversorgungs- gesetzes, kurz HHVG, informiert und die drängendsten Fragen rund um den Kassenzuschuss für Brillengläser beantwortet.

Nun wurde die Neuregelung am Montag, den 10.4.2017, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) verankert. Demnach sollten Brillenträger, die mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus aufweisen, als gesetzlich Krankenversicherte einen Zuschuss für ihre Brillengläser erhalten. Auf Nachfrage bei einer Krankenkasse benötigt der Versicherte dafür ein Rezept vom Augenarzt, das dem Optiker vorzulegen ist. Der Optiker rechnet dann den Zuschuss mit der Kasse ab. Der Zuschuss soll nicht für Käufe über das Internet gelten.

 

Wer hat Anspruch auf die Krankenkassen-Zuschüsse für Brillengläser und wie hoch werden diese sein?

Der neue Leistungsanspruch aus dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) gilt seit dem 11. April 2017 für alle kurz- und weitsichtigen Menschen mit mindestens sechs Dioptrien. Auch Brillenträger mit einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) und mindestens vier Dioptrien (kurz- oder weitsichtig) haben Anspruch auf den Zuschuss.

Wir können keine verbindliche Aussage zur Höhe der Zuschüsse geben, da diese von mehreren Faktoren abhängt.

Wichtig zu wissen: Die Zuzahlung wird es nur für die Brillengläser geben, nicht aber für die Brillenfassung. Nicht verordnungsfähig sind unter anderem Brillengläser für Sportbrillen oder Gläser für eine Zweit- oder Reservebrille.

 

Wie erhalte ich den Krankenkassen-Zuschuss für meine Brille?

Für den erstmaligen Leistungsanspruch nach Inkrafttreten des Gesetzes, gewähren einige Krankenkassen den Zuschuss nur, bei Vorlage einer augenärztlichen Verordnung. Diese legen Sie uns vor, wir ziehen den Zuschuss dann direkt von der Rechnung ab. Bei Folgeversorgung können Sie mit Ihrer Versichertenkarte direkt zu uns kommen.

Zusatzinformation: Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen hat eine Mangelbeseitigung beim Gesetz zur Sehhilfenverordnung per Positionspapier gefordert. Damit fordert der Verband von der Politik, den Wortlaut des Gesetzes so zu verändern, dass zumindest auch die Augenoptiker in allen Fällen berechtigt sind, die erforderliche Fehlsichtigkeit als Grundlage für eine Versorgung durch die Krankenkassen verbindlich festzustellen. Die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung soll somit im Sinne der Versicherten in der Regel weiterhin vom Augenoptiker übernommen werden.

 

Gelten die neuen Regelungen auch für Kontaktlinsen?

Bei Kontaktlinsen wird erst ab -/+ 8 Dioptrien ein Zuschuss gezahlt. Ausnahmen: Der Unterschied zwischen beiden Augen beträgt mindestens zwei Dioptrien oder es liegt eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) von über drei Dioptrien vor; in bestimmten Fällen sogar schon ab zwei Dioptrien. Werden Kontaktlinsenindikationen gemäß Hilfsmittelrichtlinie erfüllt, erstatten die Krankenkassen „Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehschärfe“.

Hierzu sollte Rücksprache mit uns oder dem Augenarzt gehalten werden.

Wichtig zu wissen: Einen Zuschuss für weiche Kontaktlinsen bekommt nur, wer formstabile (harte) Linsen nicht verträgt. Farbige Linsen, Tageslinsen oder auch Reinigungs- und Pflegemittel können gar nicht bezuschusst werden.

 

Ist der Krankenkassen-Zuschuss immer gleich hoch – egal wieviel ich letzten Endes für ein Brillenglas ausgebe?

Nein. Bislang gelten noch die Festbeträge aus dem Jahr 2008, die von den gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam festgelegt wurden. Sie liegen zwischen 10 Euro und 112,69 Euro pro Brillenglas, je nach Material und Stärke. Gezahlt werden diese Zuschüsse für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, für Patienten, die eine Sehhilfe wegen einer Augenerkrankung oder eines Unfalls brauchen, und für Erwachsene mit einer Sehschwäche des Schweregrades 1 oder schlechter. Wie die Festbeträge nun neu berechnet und festgesetzt wurden/ werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten.

 

Welche Brillengläser empfehlen sich ab sechs Dioptrien?

Zunächst gilt: Je höher die Dioptrien-Zahl, desto dicker und schwerer ist das Glas. Das bedeutet: Die Glasdicke hängt vor allem auch von Ihren Korrektionswerten ab.

Die Glasauswahl von drei Faktoren:

  1. Wie dünn das Glas geschliffen werden kann:
    Egal ob im Minus- oder im Plusbereich, also für Kurz- oder Weitsichtigkeit, gibt es Brillengläser aus unterschiedlichem Material und in verschiedenen Brechungsindizes, die von 1,5 bis 1,74 reichen. Zusätzlich können Gläser asphärisch gefertigt werden, was eine bessere Abbildungsqualität bewirkt und die Dicke des Glases reduziert. Der Vorteil hier ist, dass die Augen weniger stark vergrößert oder verkleinert werden.
  2. Die gewünschte Brillenfassung:
    Nicht jede Glasdicke passt zu jeder Brillenfassung – der Augenoptiker kann hier beraten und Gläser und Gestell ideal aufeinander abstimmen.
  3. Material:
    Es gibt mineralische oder organische (Kunststoff-) Brillengläser. Mineralische Gläser haben allgemein etwas mehr Gewicht, aber den Vorteil, dass sie oftmals dünner ausfallen. Fragen Sie immer Ihren Optiker, was er Ihnen empfiehlt.

Lassen Sie sich bzgl. Ihrer Brillenglasauswahl von uns vor Ort beraten, wir wissen, welches Material sich für Sie am besten eignet.

 

Gibt es auch einen Zuschuss von den gesetzlichen Krankenkassen, wenn ich meine Augen mit den im HHVG vorgesehenen Dioptrien-Werten bzw. dem Astigmatismus lasern lasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen die Laser-Operation nicht als medizinisch notwendig an und gewähren keine Zuzahlung. Das Lasern fällt in die Kategorie Schönheits- oder Lifestyle-Operation. Außer es gibt eine medizinische Notwendigkeit für die OP wie im Fall einer Kontaktlinsen- oder Brillenunverträglichkeit. Etwa bei großen Dioptrieunterschieden, einer Augenkrankheit oder nach einem Unfall. In Einzelfällen haben Krankenkassen sich hier an den Kosten beteiligt, allerdings erst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen. Grundsätzlich zahlen die Versicherer in solchen Fällen auch nur für die kostengünstigste Methode.

Manche privaten Versicherungen übernehmen die Laser-OP ganz oder teilweise, das ist aber abhängig von Anbieter und Versicherungs-Police. Auch private Zusatzversicherungen, sogenannte Brillen-Versicherungen, bieten einen Zuschuss zur OP bis zu 1.000 Euro an; das ist abhängig von Anbieter und Police.

 

 

Sonnenschutz für Kinderaugen

Sonnenschutz für Kinderaugen

Ob Strand oder Spielplatz: Für kleine Sonnenanbeter und tobende Racker gehört eine passende Sonnenbrille zur Frühlingsausstattung wie Buddeleimer und Schirmmütze. Beim Sonnenbrillenkauf für den Nachwuchs gilt es für Eltern, einige Dinge zu beachten.Für Fassung und Gläser gelten zunächst dieselben Kriterien wie für eine normale Kinderbrille. Sie muss kratzfest und bruchsicher sein und darf keine scharfen Metallteile enthalten. Wichtig ist zudem, dass die Brille perfekt passt und nicht beim ersten Purzelbaum auf dem Boden landet. Gläser und Fassung müssen das Auge vollständig vor UV-Licht schützen. Die Brille sollte die Augen daher ausreichend bedecken – auch an den Seiten.

Wenn die Sonne blendet, lässt sich die Welt nur mühsam erkunden. Im Dunkeln wollen die kleinen Detektive aber auch nicht tappen. Hier kommt es auf die richtige Blendschutzkategorie an. Die sollte auf der Innenseite des Brillenbügels vermerkt sein. Kategorie 0 absorbiert so gut wie kein Licht, Kategorie 4 dagegen fast alles. Kinder, die in unseren Breitengraden auf Entdeckungstour gehen, sind mit Kategorie 2 optimal vor Blendung geschützt.

Damit die Kleinen ihre Sonnenbrille auch tragen, sollten Eltern sie beim Kauf mit entscheiden lassen. Denn eine “coole” Sonnenbrille wird garantiert nicht in der Ecke landen.

Was Sie zum UV-Schutz für Kinder wissen sollten

1. Warum müssen Kinderaugen besonders vor den UV-Strahlen der Sonne geschützt werden?

Kinder haben größere Pupillen und hellere Augenlinsen als Erwachsene. Dadurch gelangen mehr UV-Strahlen ins Augeninnere und können dort die Netzhaut bleibend schädigen.

2. Müssen Kinder schon bei den ersten Frühlingsstrahlen eine Sonnenbrille tragen?

Ja, unbedingt. Die UV-Strahlung der Sonne ist im April zwar nicht ganz so stark wie im Hochsommer, allerdings steht die Sonne im Frühjahr niedriger und strahlt stärker ins Gesicht.

3. Brauchen auch Babys eine Sonnenbrille?

Babys kommen normalerweise ohne Sonnenbrille aus, da ihre Eltern sie ohnehin nicht der direkten Sonne aussetzen sollten. Sie sind durch eine leichte Mütze mit Schirm oder das Dach des Kinderwagens ausreichend geschützt. Kleinkinder, die zum Beispiel am Strand spielen, sollten dagegen mit Sonnenbrille und Mütze ausgestattet werden.

4. Gibt es auch Sonnenbrillen für fehlsichtige Kinder?

Ja, Kindersonnenbrillen können mit Gläsern in der Sehstärke des Kindes ausgestattet werden.

5. Wie dunkel sollten die Gläser einer Kindersonnenbrille getönt sein?

Für unsere Gefilde sind mäßig dunkle Gläser der Kategorie 2 ausreichend. Geht es in den Urlaub in die Berge oder an den Strand, sollten Eltern dunklere Gläser der Blendschutzkategorie 3 wählen. Ist keine entsprechende Angabe auf der Brillenbügelinnenseite vorhanden, kann der Augenoptiker weiterhelfen. Achtung: Der Grad der Tönung sagt nichts über den UV-Schutz aus!

6. Woran erkennen Eltern eine gute Sonnenbrille für ihr Kind?

Die Anforderungen an Kindersonnenbrillen sind hoch. Neben dem Schutz vor UV-Strahlen müssen sie bruchsicher sein und dürfen keine scharfkantigen Elemente enthalten. Das CE-Kennzeichen auf dem Bügel dokumentiert die Einhaltung der EU-Sicherheitsstandards. Die Qualität der Gläser, der Fassung und der Scharniere sowie den richtigen Sitz zu prüfen, ist für Eltern jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Daher ist Vorsicht beim Kauf in Discountern oder am Strand geboten. Sicherheit bietet der Kinderbrillenkauf im Fachgeschäft.

7. Brauchen Kinder, die Kontaktlinsen tragen, auch eine Sonnenbrille?

Ja. Auch wenn einige Kontaktlinsen über einen integrierten UV-Filter verfügen, reicht dieser nicht, um Kinderaugen ausreichend zu schützen, da Kontaktlinsen nie das ganze Auge bedecken. Eine Sonnenbrille ohne Stärke kann problemlos über den Kontaktlinsen getragen werden.

Quelle: Kgs

So lassen sich Augenkrankheiten im Büro vermeiden

Ätzende Flüssigkeiten oder herumfliegende Splitter gehören nicht zu den Gefahren am Büroarbeitsplatz. Aber es gibt auch hier Situation, die die Augen belasten. Dazu zählt vor allem stundenlanges Starren auf den Monitor.

 

Mit einer Gefährdungsbeurteilung lässt sich ermitteln, welche gesundheitlichen Risiken es am Arbeitsplatz gibt. Im Büro ist dabei ein Augenmerk auf die Aufgaben am Computer zu richten. Wie ist der Arbeitsplatz ausgestattet und gestaltet? Stimmen die Lichtverhältnisse? Aber auch die individuelle Sitzposition und Sehleistung sollten überprüft werden.

Den Augen mehr Aufmerksamkeit schenken

Der TÜV Rheinland macht darauf aufmerksam, dass die Gefahren für die Augen im Büro gerne unterschätzt werden. Gereizten und trockenen Augen wird zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Doch solche Symptome können sich mit der Dauer verstärken und das Wohlbefinden beeinträchtigen, aber auch Kopfweh oder Verspannungen verursachen.

Wenn die Augen jucken und brennen

Treten Symptomen wie

– Jucken der Augen,

– Brennen,

– Fremdkörpergefühl und

– erhöhte Lichtempfindlichkeit

auf, besteht Handlungsbedarf.

Zusätzlich zum langen Starren auf den Monitor können aber auch folgende Faktoren eine Reizung oder Erkrankung der Augen fördern:

– nachlassende Tränenproduktion im Alter,

– Diabetes,

– ständiger Luftzug z. B. durch eine falsch ausgerichtete Klimaanlage.

Sehpausen fördern die Augengesundheit

Wer den ganzen Tag am Computer arbeitet, schließt seine Augenlider zu selten. Die Folge: Der Tränenfilm wird nicht übers Auge verteilt. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig und mehrmals am Tag Sehpausen einzulegen. In dieser Zeit sollte man in die Ferne blicken und auf den Lidschlag achten.

Gute Beleuchtung erleichtert das Lesen

Der Arbeitsplatz sollte durch indirektes und direktes Licht beleuchtet sein. Dabei ist auf eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux zu achten. Da bei älteren Beschäftigten die Sehkraft nachlässt, empfiehlt es sich an deren Arbeitsplätze für eine Beleuchtungsstärke von 750 bis 1.000 Lux zu sorgen.

Helle Farben und reflexfreie Oberflächen erleichtern die Seharbeit

Bei Möbeln empfiehlt sich eine matte Oberfläche, damit keine störenden Reflexionen auftreten können. Bei der Wandfarbe sollte ein heller Ton gewählt werden, da davon Licht am besten reflektiert wird. Als Lichtfarbe ist Neutralweiß oder Tageslichtweiß geeignet.

 

Quelle: Haufe.de

5 Tipps für Allergiker

Mit tränenden, juckenden und roten Augen ist der lang ersehnte Frühling nur halb so schön. Vor allem Kontaktlinsenträger können viel für ihre Augen tun, wenn sie ein paar Tipps beherzigen.

Was viele nicht wissen: Der Pollenflug und damit die Zeit, in der Allergiker unter typischen Beschwerden wie tränenden, roten und juckenden Augen oder geschwollenen Lidern leiden, kann je nach Allergie fast ganzjährig anhalten. Zudem können auch andere Allergene den Augen zusetzen, wie etwa Schimmelpilze, Hausstaubmilben oder Tierhautschuppen.

Wer bei sich die typischen Symptome einer allergischen Bindehautentzündung bemerkt, sollte in jedem Fall zunächst einen Augenarzt aufsuchen, um eine andere Ursache auszuschließen. Kontaktlinsenträger führt der nächste Gang am besten zu ihrem Augenoptiker, denn: Eine schlecht sitzende Linse oder falsche Pflege kann zusätzlich Augenreizungen auslösen.

Wer trotz Allergie Kontaktlinsen tragen kann und möchte, sollte beachten:

– Wenn möglich, zumindest die Tragedauer einschränken.

– Antiallergische Augentropfen sind oft ohne Konservierungsmittel (das zusätzlich Allergien oder Augenreizungen auslösen kann) erhältlich. Vorher mit dem Kontaktlinsenanpasser klären, ob sich   die Tropfen mit Kontaktlinsen vertragen.

– Penibel auf Hygiene achten, Pflegemittel ohne Konservierungsstoffe verwenden und regelmäßig eine Proteinentfernung durchführen. Oder auf Tageslinsen umsteigen, da sich auf ihnen keine         augenreizenden Ablagerungen bilden.

Folgende Tipps gelten auch für Nichtbrillenträger:

– Oral eingenommene Antihistaminika (z.B. Cetirizin, Loratadin) können zu trockenen Augen führen. Konservierungsmittelfreie Benetzungstropfen helfen.

– Im Freien kann das Tragen einer durch den Augenoptiker gut angepassten und enganliegenden Sonnenbrille die Pollenbelastung mindern.

 

Quelle: ZVA