Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Änderung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG)

 

Wir haben an dieser Stelle bereits im Februar über die Neuregelung des Heil- und Hilfsmittelversorgungs- gesetzes, kurz HHVG, informiert und die drängendsten Fragen rund um den Kassenzuschuss für Brillengläser beantwortet.

Nun wurde die Neuregelung am Montag, den 10.4.2017, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) verankert. Demnach sollten Brillenträger, die mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus aufweisen, als gesetzlich Krankenversicherte einen Zuschuss für ihre Brillengläser erhalten. Auf Nachfrage bei einer Krankenkasse benötigt der Versicherte dafür ein Rezept vom Augenarzt, das dem Optiker vorzulegen ist. Der Optiker rechnet dann den Zuschuss mit der Kasse ab. Der Zuschuss soll nicht für Käufe über das Internet gelten.

 

Wer hat Anspruch auf die Krankenkassen-Zuschüsse für Brillengläser und wie hoch werden diese sein?

Der neue Leistungsanspruch aus dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) gilt seit dem 11. April 2017 für alle kurz- und weitsichtigen Menschen mit mindestens sechs Dioptrien. Auch Brillenträger mit einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) und mindestens vier Dioptrien (kurz- oder weitsichtig) haben Anspruch auf den Zuschuss.

Wir können keine verbindliche Aussage zur Höhe der Zuschüsse geben, da diese von mehreren Faktoren abhängt.

Wichtig zu wissen: Die Zuzahlung wird es nur für die Brillengläser geben, nicht aber für die Brillenfassung. Nicht verordnungsfähig sind unter anderem Brillengläser für Sportbrillen oder Gläser für eine Zweit- oder Reservebrille.

 

Wie erhalte ich den Krankenkassen-Zuschuss für meine Brille?

Für den erstmaligen Leistungsanspruch nach Inkrafttreten des Gesetzes, gewähren einige Krankenkassen den Zuschuss nur, bei Vorlage einer augenärztlichen Verordnung. Diese legen Sie uns vor, wir ziehen den Zuschuss dann direkt von der Rechnung ab. Bei Folgeversorgung können Sie mit Ihrer Versichertenkarte direkt zu uns kommen.

Zusatzinformation: Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen hat eine Mangelbeseitigung beim Gesetz zur Sehhilfenverordnung per Positionspapier gefordert. Damit fordert der Verband von der Politik, den Wortlaut des Gesetzes so zu verändern, dass zumindest auch die Augenoptiker in allen Fällen berechtigt sind, die erforderliche Fehlsichtigkeit als Grundlage für eine Versorgung durch die Krankenkassen verbindlich festzustellen. Die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung soll somit im Sinne der Versicherten in der Regel weiterhin vom Augenoptiker übernommen werden.

 

Gelten die neuen Regelungen auch für Kontaktlinsen?

Bei Kontaktlinsen wird erst ab -/+ 8 Dioptrien ein Zuschuss gezahlt. Ausnahmen: Der Unterschied zwischen beiden Augen beträgt mindestens zwei Dioptrien oder es liegt eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) von über drei Dioptrien vor; in bestimmten Fällen sogar schon ab zwei Dioptrien. Werden Kontaktlinsenindikationen gemäß Hilfsmittelrichtlinie erfüllt, erstatten die Krankenkassen „Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehschärfe“.

Hierzu sollte Rücksprache mit uns oder dem Augenarzt gehalten werden.

Wichtig zu wissen: Einen Zuschuss für weiche Kontaktlinsen bekommt nur, wer formstabile (harte) Linsen nicht verträgt. Farbige Linsen, Tageslinsen oder auch Reinigungs- und Pflegemittel können gar nicht bezuschusst werden.

 

Ist der Krankenkassen-Zuschuss immer gleich hoch – egal wieviel ich letzten Endes für ein Brillenglas ausgebe?

Nein. Bislang gelten noch die Festbeträge aus dem Jahr 2008, die von den gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam festgelegt wurden. Sie liegen zwischen 10 Euro und 112,69 Euro pro Brillenglas, je nach Material und Stärke. Gezahlt werden diese Zuschüsse für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, für Patienten, die eine Sehhilfe wegen einer Augenerkrankung oder eines Unfalls brauchen, und für Erwachsene mit einer Sehschwäche des Schweregrades 1 oder schlechter. Wie die Festbeträge nun neu berechnet und festgesetzt wurden/ werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten.

 

Welche Brillengläser empfehlen sich ab sechs Dioptrien?

Zunächst gilt: Je höher die Dioptrien-Zahl, desto dicker und schwerer ist das Glas. Das bedeutet: Die Glasdicke hängt vor allem auch von Ihren Korrektionswerten ab.

Die Glasauswahl von drei Faktoren:

  1. Wie dünn das Glas geschliffen werden kann:
    Egal ob im Minus- oder im Plusbereich, also für Kurz- oder Weitsichtigkeit, gibt es Brillengläser aus unterschiedlichem Material und in verschiedenen Brechungsindizes, die von 1,5 bis 1,74 reichen. Zusätzlich können Gläser asphärisch gefertigt werden, was eine bessere Abbildungsqualität bewirkt und die Dicke des Glases reduziert. Der Vorteil hier ist, dass die Augen weniger stark vergrößert oder verkleinert werden.
  2. Die gewünschte Brillenfassung:
    Nicht jede Glasdicke passt zu jeder Brillenfassung – der Augenoptiker kann hier beraten und Gläser und Gestell ideal aufeinander abstimmen.
  3. Material:
    Es gibt mineralische oder organische (Kunststoff-) Brillengläser. Mineralische Gläser haben allgemein etwas mehr Gewicht, aber den Vorteil, dass sie oftmals dünner ausfallen. Fragen Sie immer Ihren Optiker, was er Ihnen empfiehlt.

Lassen Sie sich bzgl. Ihrer Brillenglasauswahl von uns vor Ort beraten, wir wissen, welches Material sich für Sie am besten eignet.

 

Gibt es auch einen Zuschuss von den gesetzlichen Krankenkassen, wenn ich meine Augen mit den im HHVG vorgesehenen Dioptrien-Werten bzw. dem Astigmatismus lasern lasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen die Laser-Operation nicht als medizinisch notwendig an und gewähren keine Zuzahlung. Das Lasern fällt in die Kategorie Schönheits- oder Lifestyle-Operation. Außer es gibt eine medizinische Notwendigkeit für die OP wie im Fall einer Kontaktlinsen- oder Brillenunverträglichkeit. Etwa bei großen Dioptrieunterschieden, einer Augenkrankheit oder nach einem Unfall. In Einzelfällen haben Krankenkassen sich hier an den Kosten beteiligt, allerdings erst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen. Grundsätzlich zahlen die Versicherer in solchen Fällen auch nur für die kostengünstigste Methode.

Manche privaten Versicherungen übernehmen die Laser-OP ganz oder teilweise, das ist aber abhängig von Anbieter und Versicherungs-Police. Auch private Zusatzversicherungen, sogenannte Brillen-Versicherungen, bieten einen Zuschuss zur OP bis zu 1.000 Euro an; das ist abhängig von Anbieter und Police.

 

 

Kategorie: Krankenkassen

Tags: Beratung

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